In Österreich fallen die Bestimmungen zum Brandschutz in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Damit sich eine rechtliche Verbindlichkeit ergibt, müssen diese die OIB-Richtline 2 in ihre entsprechenden Landesgesetze (z. B. Bauordnung, Bautechnikverordnungen) aufnehmen. Das hat zur Folge, dass die Rauchwarnmelderpflicht in den einzelnen Ländern zeitversetzt eingeführt wurde. Und das wiederum hat direkte Auswirkungen auf den Zeitpunkt, zu dem Rauchwarnmelder getauscht werden müssen.
Grundsätzlich hat jeder Rauchwarnmelder ein Ablaufdatum, spätestens nach 10 Jahren gehören die elektronischen Lebensretter ersetzt. Das ist aufgrund von normalen Verschleißerscheinungen wie z. B. Korrosion erforderlich und weil sich Staubpartikel aus der Raumluft in der Rauchkammer absetzen, was die Ansprechempfindlichkeit des Melders beeinflusst. Dass Rauchwarnmelder regelmäßig getauscht werden müssen, ist vielen nicht bewusst, wie eine aktuelle Studie zeigt. Mehr als ein Drittel der Befragten ist sich über die Lebensdauer unsicher, 18 Prozent sind der Meinung, Rauchwarnmelder können unbegrenzt verwendet werden. Hier gibt es dringenden Aufklärungsbedarf!
Mein Tipp: Lassen Sie als Elektrofachbetrieb diese Chance nicht ungenutzt verstreichen und behalten Sie den Termin »Einführung der Rauchwarnmelder-Pflicht + 10 Jahre« in Ihrem Bundesland im Auge. Zeigen Sie Kompetenz, gehen Sie aktiv auf Ihre Kunden zu und nutzen Sie die Gelegenheit, Qualitätsmelder der neuesten Generation zu installieren.
Infos zur Rauchmelderpflicht: www.rauchmeldertest.net/rauchmelderpflicht-oesterreich
Weitere Informationen auf: www.eielectronics.at
Gerald Rausch ist Experte für Warnmeldesysteme,
Vortragender bei Fachveranstaltungen und
zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB122S.
Entgeltliche Einschaltung
