Sorgfältige Planung für 10 Jahre Sicherheit:

Rauchwarnmelder-Tausch als Chance

von Sandra Eisner
Foto: © Ei Electronics zum Firmenprofil

In Österreich gilt im Neubau die gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Bereiche. Spätestens alle zehn Jahre steht der normativ empfohlene Austausch der Geräte an. Das bietet die Gelegenheit, nicht nur die Melder selbst, sondern auch deren Bewirtschaftung auf den Prüfstand zu stellen. Darüber hinaus können Synergieeffekte im Hinblick auf die Digitalisierung wohnungswirtschaftlicher Prozesse realisiert werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung sieht jeweils mindestens einen unvernetzten Rauchwarnmelder in jedem Aufenthaltsraum – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, vor. Abhängig von Widmung und Nutzung des Gebäudes kommen unterschiedliche Geräte zum Einsatz. Gerade bei der Ausstattung professionell verwalteter Wohngebäude kommen immer öfter ferninspizierbare Melder zum Einsatz, die Hausverwaltern und Mietern gleichermaßen große Vorteile bieten.

Für jedes Wohnobjekt die beste Lösung

Die Wahl der passenden Rauchwarnmelder-Lösung ist eine langfristige Investitionsentscheidung. Sowohl bei der Planung einer Erstausstattung als auch bei einem Melder-Tausch sollten nicht nur die Anschaffungs- und Installationskosten betrachtet werden. Auch der Aufwand für nachgelagerte Prozesse und ungeplante Serviceeinsätze ist zu berücksichtigen. Um die jeweils beste Lösung zu identifizieren, lohnt es sich, das Thema ganzheitlich zu betrachten. Neben der Festlegung der zukünftigen Inspektions- und Beschaffungsart sowie der Wahl eines geeigneten Dienstleisters sollten auch zukünftige Herausforderungen miteinbezogen werden. So ist die Systemkompatibilität im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung besonders entscheidend: Melder auf Basis offener Standards wie der Ei6500-OMS bieten größtmögliche Flexibilität.

Qualität ist entscheidend

Mit zuverlässigen Geräten, die nachweislich geringe Ausfall- und Störquoten aufweisen, ist man optimal aufgestellt. Auf jeden Fall lohnt es sich, in Qualität zu investieren. Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprodukte, die im Ernstfall Menschenleben retten sollen. Hier am falschen Ende zu sparen, wäre grob fahrlässig, nicht zuletzt im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht.

Bei der Planung von Rauchwarnmeldern gibt es vieles zu beachten. (Bild: Ei Electronics)

NEUBAU:

Am Anfang der Wertschöpfungskette einer Immobilie werden die Weichen für eine digitalisierte Bewirtschaftung und Verwaltung gestellt. Deswegen ist es empfehlenswert, das Thema Rauchwarnmelder bei Neubauten von Anfang an mitzudenken. Interoperable Geräte erleichtern den späteren Umgang – auch im wohnungswirtschaftlichen ERP-System des zukünftigen Verwalters.

Weitere Informationen auf: www.eielectronics.at

Bild: Ei Electronics

Ihr Ansprechpartner:

Gerald Rausch
Vertriebsleiter Österreich
Mobil: +43 664 527 8789
E-Mail: gerald.rausch@eielectronics.at

 

Gerald Rausch ist Experte für Warnmeldesysteme, Vortragender bei Fachveranstaltungen und zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB122S.

Entgeltliche Einschaltung

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